Straf- und Strafverfahrensrecht
Wenn gegen Sie der Vorwurf einer Straftat geäußert wird, sollten Sie dies unbedingt ernst nehmen. Ihr oberstes Gebot sollte unbedingt lauten: „Schweigen ist Gold.“
Das heißt, dass Sie keine Aussage bei der Polizei machen sollten, ohne dass Ihr Anwalt Akteneinsicht hatte. Je früher Sie sich beraten lassen, desto eher können Sie bewirken, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird oder verhindern, dass Fehler gemacht werden.
Auch kann ich dann auf den weiteren Verfahrensverlauf aktiv einwirken und zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Ich verteidige bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Die Vertretung ist vor allen Gerichten der Strafgerichtsbarkeit, vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof, möglich.
Tätigkeitsfelder
Mein Tätigkeitsfeld erstreckt sich unter anderem auf folgende Angelegenheiten