Gut vorbereitet zum Anwaltsgespräch
Im ersten Gespräch bespreche ich mit Ihnen die Eckpunkte für das weitere Vorgehen: Sie schildern ihr Anliegen und ich informiere Sie über mögliche Lösungswege und über die anfallenden Kosten. Mit guter Vorbereitung können sie mithelfen, die Beratung zum Erfolg zu führen.
1. Gesprächstermin vereinbaren
Rufen Sie mich an oder nehmen Sie per Email Kontakt mit mir auf. Schildern Sie uns kurz, um was es geht. So können wir Ihnen sagen, ob Sie bei uns richtig sind. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und hinterlassen Sie eine Rufnummer.
2. Nicht zu lange zögern
Gerade bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder Arbeitgebern, aber auch bei Gerichtsverfahren sind sonst möglicherweise die Fristen für eine Reaktion abgelaufen – dann wird es für uns schwerer, etwas für Sie zu tun.
3. Fakten sammeln
Notieren Sie sich in Stichpunkten, um was es bei Ihrem Anliegen geht. So ist sicher, dass Sie im Gespräch mit mir nichts vergessen: Was ist passiert und wann? Wie kam es dazu? Wer ist beteiligt?
Seien Sie ehrlich, ich muss für eine realistische Beurteilung die ungeschönten Fakten kennen.
4. Dokumente zusammenstellen
Sammeln Sie alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen. Schreiben Sie auf, wann Sie diese erhalten oder abgeschickt haben. Nehmen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenig Dokumente zum Beratungsgespräch mit – wir können dann entscheiden, welche davon wichtig sind.
5. Zeugen auflisten
Kann jemand bezeugen, was passiert ist? Dies können Passanten bei einem Autounfall sein, aber auch Personen, die bei einem Gespräch mit Ihrem potenziellen Gegner dabei waren. Stellen Sie eine Liste mit deren Adressen zusammen.
6. Ziel festlegen
Wir werden mit Ihnen darüber sprechen, was Sie erreichen wollen. Machen Sie sich bereits vor der Beratung Gedanken: Geht es Ihnen darum, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen? Oder darum, Ihren Gegner vor Gericht zu bringen?
7. Persönliche Daten mitnehmen
Wir benötigen Ihre Telefonnummer, Ihre Adresse und Ihre Kontonummer. Außerdem sollten Sie, soweit vorhanden, auch den vollständigen Namen und die Adresse Ihres „Gegners" vorliegen haben.
8. Daten der Rechtsschutzversicherung mitnehmen
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer und den Namen der Versicherung sowie, falls vorhanden, die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung (ARB) parat haben.