Rechtsanwälte und Fachanwalt für Strafrecht

Willkommen auf den Internetseiten der Kanzlei Freydank & Freydank | Rechtsanwälte und Fachanwalt für Strafrecht

Sie sind auf der Suche nach einer Rechtsanwaltskanzlei, die eine umfassende Rechtsberatung und absolute Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bietet und Rechtsanwälten, die Sie kompetent und zuverlässig in allen Rechtsfragen beraten oder gerichtlich vertreten?

Dann laden wir Sie ein, uns und unsere Kanzlei auf den folgenden Seiten näher kennenzulernen!

Christian Freydank

Susanne Freydank

Philosophie

Erfahrung, Fortbildung wie auch Interesse an juristischen und über dieses Fach hinausgehende Fragen sowie Engagement gewährleisten Ihre kompetente und effiziente Begleitung. Aber auch persönliche, menschliche wie individuelle Betreuung sind mir wichtig. Aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigeren Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt im Jahre 2012 die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.

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Erfahrung, Fortbildung wie auch Interesse an juristischen und über dieses Fach hinausgehende Fragen sowie Engagement gewährleisten Ihre kompetente und effiziente Begleitung. Aber auch persönliche, menschliche wie individuelle Betreuung sind uns wichtig.

Aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigeren Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt im Jahre 2012 die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.

Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht zur Seite. Als Strafverteidiger und Nebenklagevertreter bin ich in Strafverfahren vor allen Deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht vertretungsberechtigt.

Verhaftungen und Durchsuchungen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Kanzleien nicht zu erreichen sind. Ich biete Ihnen daher für einen solchen Notfall eine 24h-Erreichbarkeit auch am Wochenende unter der Rufnummer 0179/5959804 an.

Die weiteren Erreichbarkeiten und Anschriften der Kanzlei finden Sie unter Kontakt.
Weitere wichtige Hinweise betreffend Strafsachen finden Sie unter der Rubrik Strafrecht.

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Rechtsanwalt

Christian Freydank Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Geboren 1973 Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen Referendariat beim Landgericht Hanau

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Ihr Ansprechpartner des Vertrauens 

Christian Freydank
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Geboren 1973
Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Referendariat beim Landgericht Hanau
Rechtsanwalt seit 2003
Fachanwalt für Strafrecht seit April 2012
Vorsitzender des Rechtsausschusses des hessischen Basketballverbandes für den Bereich Frankfurt

Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt
VdSRV - Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V.

Fremdsprache Englisch

 

Sprechzeiten Für einen persönlichen Gesprächstermin bitte ich um vorab um eine telefonische Terminvereinbarung. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich. Auch hier bitte ich um eine Terminvereinbarung per Telefon.

Kosten Guter Rat ist nicht umsonst. Doch die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt. Zudem lohnt es sich in der Regel, für einen Anwalt oder eine Anwältin Geld auszugeben. Wenn man durch anwalt...

Anfahrt So erreichen Sie die Kanzlei in Hanau

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Tätigkeitsschwerpunkte

Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen Tätigkeitsschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin.

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Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen Tätigkeitsschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Ich möchte Ihnen daher meine Tätigkeitsschwerpunkte auf den folgenden Seiten kurz vorstellen:

 

Strafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsrecht

Arbeitsrecht

Familienrecht

Allgemeines Zivilrecht

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Anwaltsgespräch

Im ersten Gespräch bespreche ich mit Ihnen die Eckpunkte für das weitere Vorgehen: Sie schildern ihr Anliegen und ich informiere Sie über mögliche Lösungswege und über die anfallenden Kosten.

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Gut vorbereitet zum Anwaltsgespräch

Im ersten Gespräch bespreche ich mit Ihnen die Eckpunkte für das weitere Vorgehen: Sie schildern ihr Anliegen und ich informiere Sie über mögliche Lösungswege und über die anfallenden Kosten. Mit guter Vorbereitung können sie mithelfen, die Beratung zum Erfolg zu führen.

1. Gesprächstermin vereinbaren

Rufen Sie mich an oder nehmen Sie per Email Kontakt mit mir auf. Schildern Sie uns kurz, um was es geht. So können wir Ihnen sagen, ob Sie bei uns richtig sind. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und hinterlassen Sie eine Rufnummer.

2. Nicht zu lange zögern

Gerade bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder Arbeitgebern, aber auch bei Gerichtsverfahren sind sonst möglicherweise die Fristen für eine Reaktion abgelaufen – dann wird es für uns schwerer, etwas für Sie zu tun.

3. Fakten sammeln

Notieren Sie sich in Stichpunkten, um was es bei Ihrem Anliegen geht. So ist sicher, dass Sie im Gespräch mit mir nichts vergessen: Was ist passiert und wann? Wie kam es dazu? Wer ist beteiligt?

Seien Sie ehrlich, ich muss für eine realistische Beurteilung die ungeschönten Fakten kennen.

4. Dokumente zusammenstellen

Sammeln Sie alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen. Schreiben Sie auf, wann Sie diese erhalten oder abgeschickt haben. Nehmen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenig Dokumente zum Beratungsgespräch mit – wir können dann entscheiden, welche davon wichtig sind.

5. Zeugen auflisten

Kann jemand bezeugen, was passiert ist? Dies können Passanten bei einem Autounfall sein, aber auch Personen, die bei einem Gespräch mit Ihrem potenziellen Gegner dabei waren. Stellen Sie eine Liste mit deren Adressen zusammen.

6. Ziel festlegen

Wir werden mit Ihnen darüber sprechen, was Sie erreichen wollen. Machen Sie sich bereits vor der Beratung Gedanken: Geht es Ihnen darum, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen? Oder darum, Ihren Gegner vor Gericht zu bringen?

7. Persönliche Daten mitnehmen

Wir benötigen Ihre Telefonnummer, Ihre Adresse und Ihre Kontonummer. Außerdem sollten Sie, soweit vorhanden, auch den vollständigen Namen und die Adresse Ihres „Gegners" vorliegen haben.

8. Daten der Rechtsschutzversicherung mitnehmen

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer und den Namen der Versicherung sowie, falls vorhanden, die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung (ARB) parat haben.

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Fortbildung

Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts oft nur schwer einschätzen können. Die BRAK gibt deshalb denjenigen, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen, etwas an die Hand.

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Qualifikation sichtbar machen 

Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts oft nur schwer einschätzen können. Die BRAK gibt deshalb denjenigen, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen, etwas an die Hand. Mit einer bundesweit einheitlich gestalteten Urkunde bestätigt die BRAK, dass die für das Zertifikat festgelegten Anforderungen an Art und Umfang der Fortbildung erfüllt wurden.

Bevor ein Rechtsanwalt mit dem Logo „Qualität durch Fortbildung“ werben darf, muss er seine Fortbildungsaktivitäten belegen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln. Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht), Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung erarbeiten. Zusätzlich können über Besuche von Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie das Eigenstudium Punkte erworben werden.

Herr Rechtsanwalt Christian Freydank hat durch den Nachweis entsprechender Fortbildungen die Zertifizierung durch die Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch Fortbildung“ erhalten. Er ist daher berechtigt, die Wort-/Bildmarke „Q-Qualität durch Fortbildung“ und die Bildmarke „Q“ der Bundesrechtsanwaltskammer als eingetragene deutsche Bildmarke 30623559 „Q“ und die eingetragene deutsche Wort-/Bildmarke 306 23 560 „Qualität durch Fortbildung“ zu nutzen und zu führen. 

Zertifikat als PDF-Download


Fortbildungsnachweis als PDF-Download

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Downloads

Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen nützliche Formulare und Informationen als PDF-Datei zum Download bereit.

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Downloads Formulare und Infomaterial

Hier stellen wir Ihnen nützliche Formulare und Informationen als PDF-Datei zum Download bereit.

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Kontakt

Rechtsanwälte Susanne u. Christian Freydank

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Wir freuen uns auf Sie!

Rechtsanwälte Susanne u. Christian Freydank
Vor der Kinzigbrücke 12
63452 Hanau

Tel. +49 6181 990836
Fax +49 6181 990839
EMail: info[at]kanzlei-freydank[dot]de
Web: www.kanzlei-freydank.de

In strafrechtlichen Notfällen:

0179 59 59 804

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